Schonfrist für alte Heizungsanlagen endete schon am 11.November 2001, bereits seit
1. Januar 2002 ist die neue Energie-Einsparungs-Verordnung inkraft!
Nutzen Sie jetzt die günstigen Aktionspreise
Die Sommermonate und abgestellte Heizungen sind ideale Voraussetzungen für die
Eigentümer älterer Ein- und Zweifamilienhäuser, um eine betagte Heizungsanlage durch eine moderne ersetzen
zu lassen. Mehr noch, die Modernisierung ist für viele sogar dringend geboten:
Am 1. November 2001 ist in Deutschland nach Expertenaussagen für rund 640.000 veraltete Öl- und
Gasheizungen die Schonfrist abgelaufen. Bis dahin müssten diese Altanlagen die
strengeren, niedrigeren Grenzwerte für Abgasverluste nach Bundes-Immissions-Schutz-Verordnung (BImSchV) einhalten.
Viele dieser alten Heizungen können jedoch auch durch technische Nachrüstungen die für sie gültigen
Abgaswerte nicht erreichen. Sie müssen daher komplett gegen moderne, energiesparende Wärmeerzeuger
ausgetauscht werden.
Jetzt clever sein und zupacken !
In Zweifelsfällen kann ein Blick des Hausherrn auf das letzte
Schornsteinfegerprotokoll oder den Aufkleber am Heizkessel Gewissheit bringen, wie es um die Heizungsanlage bestellt ist.
Auszutauschen sind bis zum November alle Heizkessel mit einer Nennwärmeleistung bis zu 25 kW, die bei der
Einstufungsmessung 1997 mehr als 13% Abgasverluste aufgewiesen hatten. Hinzu kommen Heizkessel im Leistungsbereich von
26-50 kW mit mehr als 12% Abgasverlust sowie 51-100 kW mit mehr als 11%. Unabhängig von den gesetzlichen
Bestimmungen, die dem Umweltschutz dienen, schont moderne Technik sofort ab der kommenden Heizperiode den eigenen
Geldbeutel durch Energieeinsparung von bis zu 40% (je nach Zustand der alten Anlage) !
Rufen Sie mich einfach an und vereinbaren einen
Beratungstermin: